Büker Computer & Mediasysteme
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.07.2003
1 Geltungsbereich
1.1 Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Lieferanten oder Kunden werden in keinem Fall Vertragsgegenstand.
2 Angebote, Vertragsschluß, Änderungen der Lieferartikel
2.1 Der Kunde ist an sein Angebot 14 Tage ab Zugang der Bestellung bei uns gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme des Angebotes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen. Ausreichend ist die Absendung der Bestätigung oder der Ware innerhalb dieser Frist.
2.2 Technische und/oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben behalten wir uns vor. Dasselbe gilt für den Fall von Abweichungen in Material, Maß, Gewicht, Farbe, Struktur, Konstruktion und/oder Modelltype, die durch den Hersteller bzw. unseren Vorlieferanten erfolgen. Wird keine erhebliche Änderung vorgenommen und ist die Änderung bzw. Abweichung für den Kunden zumutbar, kann unser Kunde keine Rechte aus der Abweichung bzw. Änderung herleiten.
2.3 Telefonische Angaben durch uns sind unverbindlich.
3. Widerrufsrecht für den Versandhandel
Ist der Kunde Verbraucher, d. h. nutzt er die bestellte Ware weder gewerblich noch beruflich, hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne jede Begründung binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware zu widerrufen. Wir erstatten dem Kunden die von ihm geleistete Zahlung binnen 30 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung, vorausgesetzt, daß die gelieferte Ware unbeschädigt in verkaufsfähigem Zustand zurückgegeben wird. Die Kosten für die Rücksendung der Ware werden von uns nicht erstattet.
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen für Sonderbestellungen, individuell gefertigte EDV Anlagen und Computersysteme, Audio-, Daten- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn die Versiegelung der Verpackung vom Kunden geöffnet wurde.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich festzulegen. Ist die Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, so sind schriftlich festgelegte Liefertermine und -fristen im Zweifel unverbindlich. Werden nachträglich wirksam Vertragsänderungen vereinbart, so entfallen damit zugleich alle früher vereinbarten Liefertermine und -fristen.
4.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, der Kunde hat erkennbar an der Teillieferung kein Interesse.
4.3 Wird ein unverbindlicher Liefertermin bzw. eine unverbindliche Lieferfrist überschritten, so kann der Kunde nach Fristüberschreitung uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Diese Frist beträgt mind. zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung. Mit Ablauf der so gesetzten Frist kommen wir in Verzug. Besteht der Kunde auf Lieferung, so kann er Ersatz des Verzugsschadens neben der Lieferung nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe F ahrlässigkeit zur Last fällt. Wird ein verbindlicher Liefertermin/ eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kommen wir bereits mit Überschreitung des Termins/ der Frist in Verzug. In diesem Fall gilt Ziff. 4.3. Satz 4 entsprechend.
4.4 Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks o. ä., haben wir nicht einzustehen. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder nach unserer Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
5. Preise
5.1 In den von uns angegebenen Preisen sind Versandspesen nicht enthalten. Diese sind vom Kunden zusätzlich zu zahlen.
5.2 Bei Warenlieferung an den privaten Verbraucher im Warenwert unter 51,13 EUR bzw. an den gewerblichen Kunden oder öffentliche Institutionen im Warenwert unter 102,26 EUR sind wir berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,11 EUR gegenüber dem privaten Verbraucher bzw. in Höhe von 10,22 EUR gegenüber dem gewerblichen Kunden oder öffentlichen Institutionen zu berechnen.
6. Versand, Gefahrtragung, Versicherung
6.1 Bestellte Artikel werden gegen Barnachnahme durch einen von uns auszuwählenden Zustelldienst übersandt.
6.2 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der Beschädigung oder Verschlechterung der bestellten Ware geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem wir die Warensendung an das Transportunternehmen übergeben haben.
6.3 Eine Versicherung gegen den Verlust oder die Beschädigung der Ware auf dem Transportweg wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.
7. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
7.1 Soweit wir bei uns bestellte Artikel nicht per Barnachnahme ausliefern können, sind unsere Rechnungen ohne jeden Abzug sofort mit Auslieferung der Ware fällig.
7.2 Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
7.3 Jede Zahlung unseres Kunden dürfen wir zunächst auf die älteste Schuld des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen verrechnen. Dies gilt nicht bei anderslautender Zahlungsbestimmung des Kunden.
7.4 Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder im Fall der Vorkasse oder Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
7.5 Im Fall des Zahlungsverzuges sind wird berechtigt, vom Kunden die an diesen gelieferte Ware nach Ablauf einer gem. § 326 BGB gesetzten Nachfrist herauszuverlangen. Der Kunde erteilt im Vorwege seine Einwilligung für einen ggf. erforderlichen Wiederausbau von uns gelieferter Ware. Die durch die Warenrücknahme entstehenden Kosten einschließlich der Kosten der Rücksendung hat der Kunde zu tragen.
7.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Zurückbehaltungsrechte, auch aus Mangelrügen, entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Für Lieferungen an Nichtkaufleute gilt: Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Vorbehaltsware. Für Lieferungen an Kaufleute gilt: Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der Begleichung sämtlicher, aus der Geschäftsbeziehung bestehender Forderungen. Der kaufmännische Kunde kann die Freigabe von Vorbehaltsware verlangen, soweit der Wert der Ware die Summe der noch offenen Forderungen um 20 % übersteigt.
8.2 Der nichtkaufmännische Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen.
Solange der kaufmännische Kunde nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und/oder weiterzuveräußern. Dem Kunden aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde sicherungshalb er an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Der Kunde kann die Rückabtretung der Forderungen gegen Dritte verlangen, soweit diese Forderungen die Summe unserer noch offenen Forderungen um 20% übersteigt.
8.3 Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung durch uns gelieferter Ware (z. B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, daß der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mitverwahrt.
8.4 Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z. B. im Fall einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention durch uns, hat der Kunde zu erstatten.
9. Gewährleistung, Mangelrüge, Haftung
9.1 Die Gewährleistungsfrist für Nichtkaufleute beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang.
Für Nachbesserung gilt folgendes:
Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand unsachgemäss behandelt oder überbeansprucht worden ist oder in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Der Käufer nach Ablauf von 6 Monaten nach Kauf der Ware nicht nachweisen kann, dass der Defekt bereits bei Auslieferung der Ware bestanden hat.
Natürlicher Verschleiss ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
9.2 Der Kunde hat die ihm von uns gelieferte Ware unverzüglich bei Empfang auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu untersuchen und uns unverzüglich, spätestens eine Woche nach Erhalt der Warenlieferung etwaige offensichtliche Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Für verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leisten wir keine Gewähr, es sei denn, diese waren bei ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen.
9.3 Unsere Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße oder gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Überbeanspruchung oder sonstige Eingriffe in die gelieferte Ware durch den Kunden oder nicht zu unserem Verantwortungsbereich gehörige dritte Personen oder dadurch entstanden, daß an von uns gelieferten Artikeln Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder für diese Waren Verbrauchsmaterial verwendet wurden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
9.4 Wir leisten unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Bei der Bemessung der Frist ist zu berücksichtigen, daß wir den Liefergegenstand unsererseits dem Hersteller/ Lieferanten übersenden müssen.
9.5 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, z. B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen; es sei denn, wir haften wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.
9.6 Die Abtretung von gegen uns gerichteten Gewährleistungs- oder Schadensersatzsansprüchen gleich aus welchem Rechtsgrunde ist ausgeschlossen.
9.7 Ergibt die Überprüfung eines vom Kunden reklamierten Artikels, daß der vom Kunden geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt, sondern daß der Artikel mangelfrei ist, sind wir berechtigt, dem Kunden die Prüfkosten gem. Einzelnachweis in Rechnung zu stellen.
9.8 Wird aus Kulanz eine Gutschrift gewährt, so ist deren Gültigkeit auf sechs Monate ab Ausstellung begrenzt. Eine Barauszahlung der Gutschrift ist ausgeschlossen. Bei Erteilung einer Kulanzgutschrift wird ein Abzug vom Warenwert zum Ausgleich des Bearbeitungsaufwandes vorgenommen.
9.9 Die Firma Büker Computer & Mediasysteme kann unter keinen Umständen gegenüber irgendeinem Kunden oder irgendeinem Dritten für besondere Schäden oder Folgeschäden irgendeiner Art, einschließlich (jedoch nicht darauf beschränkt) der Schäden für Verluste an Firmen, Arbeitsunterbrechungen, Computerausfall bzw. –störungen, Datenverlust sowie sonstige Schäden oder Verluste irgendwelcher Art haftbar gemacht werden, außer diese Schäden sind durch Organe der Firma Büker Computer & Mediasysteme vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.
10. Schutz- oder Urheberrechte
10.1 Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörende Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen- ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns- lediglich zu Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.
10.2 Der Kunde erkennt an, daß es sich bei der Software und den dazugehörigen Unterlagen um rechtlich geschützte Gegenstände und Betriebsgeheimnisse handelt und verpflichtet sich, diese vertragsgemäß für seine eigenen innerbetrieblichen Zwecke überlassene Software und Unterlagen geheimzuhalten. Die Verpflichtung des Kunden zur Geheimhaltung schließt (ohne Beschränkung) auch die Pflicht ein, durch geeignete Schritte zu gewährleisten, daß die Geheimhaltungspflicht von seinen Mitarbeitern gewahrt wird.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort ist Horn – Bad Meinberg
11.2 Gerichsstand für das Gerichtliche Mahnverfahren ist Detmold. Im Verkehr mit Kunden im Sinne von §24AGBG ist Gerichtsstand Detmold. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und des EKAG wir ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Teilnichtigkeit
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die anderen Bestimmungen unberührt und sind so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.